Eltern haften für Ihre Kinder?

Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist pauschal und damit falsch. Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflichten vernachlässigen. Wann die elterliche Aufsichtspflicht verletzt ist, hängt zunächst vom Alter der Kinder ab. Der 15-jährige Jugendliche etwa muss weniger intensiv beaufsichtigt werden als ein vierjähriger Sprössling. Unabhängig von der Haftung der Eltern, können Kinder ab sieben Jahren auch selbst belangt werden. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bei zehn Jahren. Voraussetzung ist aber, dass das Kind die Gefährlichkeit seines Verhaltens erkennen konnte. Wichtig: Haftet der Minderjährige nicht und liegt auch kein Verschulden der Eltern vor, geht der Geschädigte leer aus.


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Gabriela Groth
Rechtsanwältin
Fachanwalt für Medizinrecht