Schon wieder eine Mieterhöhung?
„Bei der Geltendmachung von Mieterhöhungen sind einige besondere und auch formale Voraussetzungen zu beachten. Immer wieder kann es während eines Mietverhältnisses zu unterschiedlichsten Streitpunkten unter den Parteien kommen: Sachmängel, Schönheitsreparaturen, Kündigungen, Kautionszahlungen, Mietzinserhöhungen- oder Minderungen, Mieter- oder Vermieterpflichten, Räumungsklagen, Nutzungsentschädigungen und anderes mehr. Wir behalten den Überblick und beraten Sie kompetent und zielgerichtet. Dabei sprechen wir Sie sowohl als Vermieter, als auch als Mieter an.“
Die beste Lösung.
Kompetent, zuverlässig und vor Ort.
Ihr Ansprechpartner in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei:
Gabriela Groth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht